Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen  

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer der Bestellung durch Lieferung der Ware, Mitteilung der Auslieferung nachkommt oder eine Auftragsbestätigung erteilt. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(3) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusicherungen zu geben.

(4) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind zum Vertragsschluss mit Dritten grundsätzlich nicht befugt.

 § 3 Preise

(1) Soweit nicht anders angegeben, fühlt sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Nettopreise am Tage der Angebotserteilung, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Fracht- und evtl. Lagerungskosten sowie zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

(2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Lager einschließlich normaler Verpackung.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

(1) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Aufträge auf Grund unzureichender Wirtschaftlichkeit abzulehnen.

(2) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Fehlfabrikationen der Lieferanten usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

(5) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.

(6) Der Käufer trägt das Risiko für zu spät eintreffende Lieferungen mit langer Transportzeit (Seeweg), wenn der Vertragsabschluss durch sein Versäumnis nicht rechtzeitig zu Stande gekommen ist.

(7) Nimmt der Käufer die Ware nicht ab (Annahmeverzug), ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, die vereinbarte Lieferung abzulehnen und Schadenersatz zu verlangen. Im letzten Fall ist der Verkäufer berechtigt 25% des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz zu verlagen, ohne dass es eines konkreten Schadensnachweises bedarf. Dem Käufer steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe angefallen ist.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 6 Reklamation und Gewährleistung

(1) Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte vollständig sowie frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.

(2) Der Käufer verpflichtet sich,

a) dem Verkäufer fehlende Teile und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes mitzuteilen;

b) die Ware, insbesondere die Warenmenge sowie die Anzahl der zugehörigen Packstücke, bei der Anlieferung auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen;

c) bei Reklamationen schadhafte oder fälschlich gelieferte Ware in der Originalverpackung zurück zu geben;

d) Schäden, die durch den Transport entstanden sind, zu protokollieren und vom Transporteur abzeichnen zu lassen;

e) Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der unter a) genannten Frist nicht erkennbar sind, dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen.

(3) Alle Reklamationen müssen schriftlich und zeitnah - innerhalb von 30 Werktagen -erfolgen. Dabei geben Sie bitte unbedingt die betreffende Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer an! Ohne diese Referenz können keine Gutschriften oder Stornos erstellt werden! Länger zurückliegende Sammelreklamationen werden zurückgewiesen.
Das Einreichen von beweiskräftigem Bildmaterial beschleunigt die Bearbeitung.

(4) Rechnungsänderungen und Selbstgutschriften oder Belastungsanzeigen sind nicht zulässig!

(5) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(6) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

(7) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art. aus. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Anbieters (Vorbehaltsware).

(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.

§ 8 Zahlung

(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art. der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

(2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

(3) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 BGB als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.

(4) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 9 Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll.

(2) Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.

§ 10 anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§ 11 Copyright

Texte oder Produktabbildungen auf unserer Website und in unseren Katalogen dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Riwosch & Koitzsch GbR reproduziert und benutzt werden.

§ 12 Datenschutz

Die vom Kunden erhobenen Kontaktdaten werden von der Sandy Riwosch & Alexander Koitzsch GbR unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen ausschließlich zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und genutzt. Eine gesonderte Datenschuterklärung ist einsehbar.

Sofern die Riwosch & Koitzsch GbR beabsichtigt, einen Newsletterdienst einzurichten, werden die Kunden und Geschäftspartner ausdrücklich um ihr Einverständnis gebeten, welches dann an einem angegebenen Ort jederzeit widerrufen werden kann.

Stand 01.06.2008